Bevor jemand glaubt, es handle sich um einen Aprilscherz veröffentliche ich den Beitrag schon heute.
Hunde am Strand: Was ab dem 1. April in ganz Dänemark gilt
Pünktlich zum Frühlingserwachen stellt Dänemark die Uhren für Hundebesitzer um. Längere Tage, die erste Meeresbrise und ein Stichtag, den jeder Hundehalter beachten sollte. Ab dem 1. April heißt es „Leine anlegen” Laut dem dänischen Naturschutzgesetz (Naturbeskyttelsesloven) gilt an allen Stränden des Landes: 1. April bis 30. September: Strikte gesetzliche Leinenpflicht. 1. Oktober bis 31. März: Hunde dürfen frei laufen, sofern sie unter „voller Kontrolle” stehen, also auf Abruf sofort reagieren.
Der Grund liegt nicht primär im Badebetrieb, sondern im Artenschutz, denn ab April beginnt die Brut- und Setzzeit. Viele Küstenvögel sind Bodenbrüter und legen ihre Nester gut getarnt direkt im Sand oder im Spülsaum an. Ein neugierig stöbernder Hund kann eine ganze Brut gefährden. Wer sich mit seinem Hund allein in einer weiten Strandlandschaft wähnt, teilt diesen Raum mit hoher Wahrscheinlichkeit trotzdem mit schützenswerten Arten. Die schützenswerte Art trägt in diesem Fall keinen Badeanzug und läuft nicht auf zwei Beinen.
Blaue Flagge: Wo die Regeln noch strenger sind An Stränden mit der Blauen Flagge (Blå Flag), dem internationalen Gütesiegel für Wasserqualität und Sicherheit, können die Regeln über die gesetzliche Leinenpflicht hinausgehen. In der ausgewiesenen Zone, meist 200 Meter in beide Richtungen, ist das Mitführen von Hunden während der Badesaison manchmal gänzlich untersagt oder auf die Wege hinter dem Strand beschränkt. Ein Blick auf die lokale Beschilderung lohnt sich also in jedem Fall.
Was viele im Winter übersehen: Wo die Leinenpflicht das ganze Jahr gilt Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Hunde im Winterhalbjahr „überall” frei laufen dürfen. Auch im Winter gilt: „volle Kontrolle” bedeutet nicht nur Reaktion auf Abruf, sondern auch, dass der Hund andere Personen nicht belästigt. In Dänemark gilt bereits das freudige Zulaufen auf Fremde als Belästigung.
In folgenden Bereichen gilt das Gesetz zudem das ganze Jahr über, unabhängig von der Jahreszeit: Wälder, Heide- und Dünengebiete: In der freien Natur gilt in ganz Dänemark ganzjährige Leinenpflicht. Wildtiere wie Rehe und Hasen brauchen das ganze Jahr über ihre Ruhezonen.
Städte, Gemeinden und Wohngebiete: Innerorts müssen Hunde laut Hundegesetz (Hundeloven) stets angeleint sein oder so kurz geführt werden, dass sie für niemanden eine Belästigung darstellen.
Privatgrundstücke: Ohne ausdrückliche Erlaubnis der Eigentümer ist Freilauf auf fremden Grundstücken tabu.
Tipp für Freiläufer: Wer seinen Hund ganzjährig legal ohne Leine toben lassen möchte, sucht gezielt nach einem Hundeskov. Davon gibt es in Dänemark Hunderte, meist eingezäunt und ideal für eine ausgiebige Runde.
Wichtig zu wissen: Drei Regeln für jeden Halter
Unabhängig von der Jahreszeit gelten in Dänemark drei grundlegende Pflichten: Die ID-Pflicht: Ab einem Alter von vier Monaten muss jeder Hund ein Halsband tragen, an dem ein Schild mit Name und vollständiger Anschrift des Besitzers befestigt ist. Die Versicherungspflicht: Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in Dänemark gesetzlich vorgeschrieben (lovpligtig). Wer mit einem Hund aus dem Ausland einreist, sollte prüfen, ob die heimische Privathaftpflicht den Hund im Ausland mitversichert oder ob ein separater Nachweis erforderlich ist. Die objektive Haftung: Als Halter haftet man in Dänemark für jeden Schaden, den der Hund verursacht, völlig unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt oder ob das Tier angeleint war.
Verstöße gegen die Leinenpflicht werden konsequent geahndet. Die Bußgelder beginnen in der Regel bei 2.000 DKK, was etwa 270 Euro entspricht.
Die Strände im Frühjahr und Sommer sind übrigens nicht nur für Vögel bedeutsam, sie werden auch zum Kreißsaal für Robben. Warum diese faszinierenden Meeresbewohner ihre Jungen entgegen aller Erwartung an Land zur Welt bringen und wie man sie dabei am besten schützt, wird im nächsten Beitrag Thema sein.